Energiekostenzuschuss soll auf 2023 ausgedehnt werden
Erfreuliche Nachrichten hat es Ende Dezember 2022 für energieintensive Unternehmen gegeben, da der Energiekostenzuschuss (siehe dazu auch den Beitrag aus dem Dezember 2022) bis Ende 2022 verlängert werden soll und sogar auf das Jahr 2023 ausgedehnt werden soll. Damit soll die österreichische Wirtschaft und Industrie und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen unterstützt werden, mitunter auch vor dem Hintergrund der deutschen "Gas- und Strompreisbremse". Der "Energiekostenzuschuss 1" mit dem ursprünglichen Förderzeitraum Februar bis September 2022 soll bis Ende Dezember 2022 verlängert werden - dabei ist für den Förderzeitraum 4. Quartal 2022 eine eigene Antragsphase vorgesehen. In dem 4. Quartal 2022 soll die Förderung von Dampf in der ersten Stufe nunmehr neu hinzukommen.
Aufgrund der anhaltend hohen Energiekosten soll mittels "Energiekostenzuschuss 2" die Unterstützung für Unternehmen für das ganze Jahr 2023 (Förderzeitraum ist daher von 1.1. bis 31.12.2023) - mit adaptierten Antragsbedingungen - fortgesetzt werden. Vorgesehen sind Förderungen zwischen 3.000 € und 150 Mio. € pro Unternehmen, wobei die Höhe der Förderung in fünf Förderstufen gestaffelt ist. Bei den ersten beiden Stufen bis zur Fördersumme von 4 Mio. € soll kein Nachweis einer Mindestenergieintensität notwendig sein. In den höheren Förderstufen sind gewisse Einschränkungen vorgesehen, beispielsweise bzgl. der Gewinne oder bei Bonuszahlungen und Dividenden der förderempfangenden Unternehmen. Eine weitere Förderbedingung soll eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 sein.
Die Förderintensität soll in Stufe 1 von 30 auf 60 % verdoppelt werden und in Stufe 2 von 30 auf 50 % erhöht werden. Im Detail sollen die einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses 2 wie folgt ausgestaltet sein.
Stufe | Unter- und Obergrenze | Energieintensität | Förderintensität | Berechnungsformel | Verbrauchsmenge |
1 | 3.000 - 2 Mio. | 0 % | 60 % | Förderung der Mehrkosten | 100 % von 2021 |
2 | 2 Mio. - 4 Mio. | 0 % | 50 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
3 | 4 Mio. - 50 Mio. | 3 % auf 2021 oder | 65 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
4 | 50 Mio. - 150 Mio. | 3 % auf 2021 oder | 80 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
5 (neu) | 4 Mio. - 100 Mio. | 0 % | 40 % | Förderung des 1,5-fach übersteigenden Preises | 70 % von 2021 |
Hinsichtlich der Energiearten i.Z.m. dem Verbrauch sind in den Stufen 2 bis 5 jeweils Strom, Erdgas, direkt aus Erdgas und Strom erzeugte Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme) vorgesehen. In Stufe 1 umfassen die Energiearten Treibstoff, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte (inkl. Fernwärme), Dampf, Heizöl etc.
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